Spenden
Information für Spender:
Die ehrenamtlich geführte gemeinnützige Lapidea Stiftung können Sie in ihrer Arbeit für Kunst & Kultur durch Ihre Spende unterstützen.
Stiftungszweck:
Die Stiftung hat zum Ziel die Bedeutung des Natursteins für Kultur, Landschaft und Geschichte des Mayener und Eifeler Raumes sowie der Region Mittelrhein in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Darüber hinaus sollen Kunst und Kultur gefördert werden.
Lapidea-Konten
Kreissparkasse Mayen BIC MALADE51MYN, IBAN DE 39 5765 0010 0000 0143 99
Volksbank RheinAhrEifel BIC GENODED1BNA IBAN DE 72 5776 1591 0242 6056 00
Commerzbank Mayen BIC COBADEFFXXX, IBAN DE 39 5704 0044 0258 8044 00
INFORMATIONEN ZUR SPENDENBESCHEINIGUNG DER LAPIDEA – STIFTUNG
SPENDENBESCHEINIGUNG
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Das müssen Sie beachten:
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
VEREINFACHTER SPENDENNACHWEIS OHNE SPENDENQUITTUNG BIS 200 EURO
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder Kontoauszug der Bank als Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
SEPARATE SPENDENBESCHEINIGUNG
Spenden über 200 Euro müssen über eine von der Stiftung Lapidea für Kunst & Kultur auszustellende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Wir senden Ihnen ab einer Spendensumme in Höhe von 200 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Der Versand der Bescheinigungen erfolgt zeitnah.
Auf Wunsch der Spender werden Spendenquittungen auch für Beträge von bis 200 € ausgestellt.